Die USK Prüfzahlen für 2013 und 2014 im Vergleich

In Deutschland müssen sich Computer- oder Videospiele einer mehr oder minder kritischen Prüfung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) stellen, um hierzulande eine Altersfreigabe zu erhalten und damit auch für Kinder und Jugendliche erscheinen zu können. Als freiwillige Einrichtung der Computerspieleindustriet vergibt sie zusammen mit staatlichen Vertretern am Ende des USK-Verfahrens eine entsprechende Alterskennzeichnung. Nun veröffentlichte die USK Zahlen und Statistiken zu ihrer Arbeit im vergangenen Jahr.

Ganze 2.014 Prüfverfahren für Alterskennzeichen fanden 2014 bei der USK statt. Das wirkt wie eine stolze Zahl. Ein genauer Blick zeigt jedoch, dass die Zahl der Prüfverfahren im Jahresvergleich abnimmt. Im letzten Jahr waren es vier Prozent Minus im Vergleich zu 2013. Es erscheinen zwar tendenziell immer mehr Spiele, die Anzahl der klassischen Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz ist allerdings seit Jahren rückgängig, denn dessen Fokus liegt nach wie vor auf Veröffentlichungen für den stationären Handel.

“Immer mehr Spiele erscheinen online und immer weniger können die geltenden Gesetze von vor über zehn Jahren mit dieser medialen Realität Schritt halten”, sagt Felix Falk, Geschäftsführer der USK.

USK-Freigaben-2013-2014

Es gibt also keinen Rückgang an Neuerscheinung, aber immer mehr Spiele werden nur noch online vertrieben. Für diesen Vertriebsweg werden zwar auch Alterskennzeichen vergeben, jedoch ohne die Beteiligung staatlicher Stellen. Auch an der Verteilung der Altersfreigaben, lässt sich diese Veränderung beobachten. Die Zahl der geprüften Gelegenheitsspiele sinkt erheblich, wie man dem immer geringer werdenden Anteil (von 52,5 Prozent in 2009 auf 27 Prozent in 2014) von “USK ab 0” Prüfverfahren entnehmen kann. Diese wandern von PCs zu Smartphones oder Tablets ab und werden damit nicht von der Statistik erfasst.

Ein einfacher Jahresvergleich zeigt, dass das aktuelle Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Realität weit hinterherhinken, denn bei nur online zugänglichen Spielen greifen unsere Jugendschutzmechanismen nicht mehr. Die Novellierung des JMStV ist allerdings auf dem Weg, hoffen wir, dass dabei kein Murks herauskommt.

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