Motorola Mobility hat in den USA ein gerichtliches Verbotsverfahren mit der Absicht, den Verkauf der Xbox 360-Konsole in Deutschland und den USA zu verbieten, gegen Microsoft verloren. Nach einem Urteil des Landesgerichts Mannheim im Patentstreit zwischen Microsoft und Motorola Anfang Mai 2012 verletzt Microsoft mit seiner Spielekonsole Xbox 360 und den Produkten Windows 7 sowie dem Internet Explorer Patente von Motorola. Damit hatte Motorola einen wichtigen Sieg in einem der wichtigsten Märkte errungen, doch einen Verkaufsstopp gab es in Deutschland nicht, weil das Urteil aus den USA noch ausstand.
Wir berichteten.
US-Richter James Robart hat nun geurteilt, dass die betroffene Technologie eine sogenannte FRAND-Technologie und somit für die gesamte Industrie notwendige Technik ist und daher kein Unternehmen die alleinige Nutzung einfordern könne.
Motorola wollte jedoch diese alleinigen Nutzungsrechte sowie ein Verkaufsverbot der Xbox 360 in Deutschland (wo das Landesgericht Mannheim Motorola Recht gab) sowie in den USA und rund $US 4 Mrd. Schadensersatz für die Zeit, in der Microsoft die Video-Encoding- (die Technik zur Codierung in H.264) und Verbindungspatente (Herstellung der WiFi-Verbindung der Konsole) in seinen Produkten nutze.
Der US-Richter befand
laut der BBC, dass Motorola selbst diese Patente als FRAND-Technologien ansieht, die unter anderem Konsolen benötigen, um Industriestandards zu erfüllen und sich mit dem Internet zu verbinden. Solche Technologien sollten zu »
fairen, begründeten und nicht-diskriminierenden Bedingungen« lizenziert werden. Somit könnte Microsoft aber immer noch für die Nutzung der Patente zahlen müssen.
Daher ist die ganze Angelegenheit auch immer noch nicht vom Tisch, denn nun kämpfen die Armeen von Anwälten beider Unternehmen wohl darum, angemessene Lizenzgebühren auszuhandeln. Eine US-Jury wird wohl entscheiden, ob die von Motorola geforderten 2,25% des Umsatzes mit den entsprechenden Produkten zu hoch angesetzt sind oder nicht. Microsoft hatte dieses Angebot von Motorola zur außergerichtlichen Einigung zuvor abgelehnt.
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