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Europäischer Gerichtshof erlaubt das Hacken von Konsolen
HOT! Darum stärkt das Gericht damit Verbraucher UND Unternehmen!
24.01.14 um 17:05 von Stefan
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellem Urteil das Umgehen von Schutzmechanismen von Konsolen (Konsolen-Hacks) unter bestimmten Voraussetzungen für legal erklärt. Illegal wird es nur, wenn das Aushebeln der Schutzmaßnahmen darauf abzielen, unrechtmäßig kopierte Software abzuspielen.

Das Urteil vom 23. Januar 2014 stärkt Verbraucher und Unternehmen zugleich. Verbraucher dürfen Schutzmaßnahmen für die Installation eigener Programme umgehen, illegal bleibt dies jedoch beispielsweise im Falle von Raubkopien.

Angestoßen wurde das Verfahren durch den Streit zwischen dem italienischen Unternehmen PC Box (vertreibt Nintendo-Konsolen mit modifizierter Software) und Nintendo vor einem Gericht in Mailand. Dieses bat den EuGH um Klärung, denn Nintendo will die Umgehung der technischen Maßnahmen an seinen Geräten bekämpfen. Hier ging es unter anderem auch um die Umgehung der Schutzmaßnahmen zur Inbetriebnahme unabhängiger Software, sogenannter "Homebrew". Diese oft von Hobby-Entwicklern programmierte Software läuft ohne Modifizierungen sonst nicht auf Nintendo-Geräten, bietet unter Umständen aber neue, inoffizielle Funktionen. Mit dem Urteil des EuGH muss das Mailänder Gericht den Fall nun neu beurteilen.

Nintendo vertritt natürlich die Auffassung, die Geräte mit Modifizierungen durch PC Box bezweckten in erster Linie, die technischen Maßnahmen zum Schutz ihrer Spiele zu umgehen. Auf der anderen Seite ist PC Box der Ansicht, Nintendo wolle nur die Verwendung unabhängiger Software verhindern, die keine illegale Kopie von Videospielen darstelle.

Der EuGH urteilte nun, dass die Umgehung der technische Maßnahmen nicht prinzipiell illegal ist. Schon in den USA wurde 2010 ähnlich entschieden und das Jailbreaken von iPhones (also Freischalten für eigene Anwendungen) von einem US-Gericht für legal erklärt, sofern dies nicht zum Betreiben von Raubkopien dient. Auch das Abschalten der Providersperre (SIM-Lock) ist legal. Selbst das Umgehen des Kopierschutzes von DVDs ist in den USA unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
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